Photovoltaik wird in Berlin und Brandenburg auf mehreren Ebenen gefördert – und nicht alles davon lässt sich kombinieren. Hier finden Sie die komplette Übersicht, verständlich aufbereitet.
Pauschale nach Anlagengröße: 250 € je kWp, von 500 € (ab 2 kWp) bis 4.750 € (ab 19 kWp)
Was wird gefördert
Neue Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeicher
Voraussetzung
Anlagenstandort in Berlin, Anlage mindestens 2 kWp, mit Stromspeicher
Antrag
vor Auftragserteilung
Kombinierbar
mit KfW-Kredit und Steuervorteilen
Zuschuss Investitionsbank Berlin (IBB)
SolarPLUS – Zählerschrank
750 € Pauschale
Was wird gefördert
Erneuerung des Zählerschranks im Zuge der PV-Installation
Voraussetzung
Kosten des Zählerschranks mindestens 1.160 € brutto
Antrag
vor Auftragserteilung
Kombinierbar
mit Anlagen- und Speicherförderung im selben Projekt
Zuschuss Investitionsbank Berlin (IBB)
SolarPLUS – Anlagen mit besonderen Anforderungen
Pauschale nach Anlagengröße: 300 € je kWp, von 600 € (ab 2 kWp) bis 5.700 € (ab 19 kWp)
Was wird gefördert
Photovoltaik auf Denkmalen, Gebäuden in Erhaltungsgebieten, Gründächern oder an Fassaden
Voraussetzung
Nachweis der besonderen baulichen oder denkmalrechtlichen Anforderung
Antrag
vor Auftragserteilung
Kombinierbar
mit Speicherförderung im selben Projekt
Zuschuss Investitionsbank Berlin (IBB)
SolarPLUS – Steckersolargeräte
500 € Pauschale je Haushalt
Was wird gefördert
Balkonkraftwerk bis 800 Watt Wechselrichterleistung
Voraussetzung
Wohnsitz in Berlin, Gerät noch nicht gekauft
Antrag
vor dem Kauf
Kombinierbar
nicht mit anderen Zuschüssen für dasselbe Gerät
Zuschuss Investitionsbank Berlin (IBB)
SolarPLUS – Beratung & Mieterstrom
bis 15.000 € für Konzepte und Fachberatung
Was wird gefördert
Planung und Vorbereitung von Mieterstrom- und Quartiersprojekten
Voraussetzung
Mehrfamilienhaus oder Quartier in Berlin
Antrag
vor Beauftragung der Beratung
Kombinierbar
mit Speicher- und Anlagenförderung
Wichtig: SolarPLUS gilt nur für Berlin
Entscheidend ist der Standort der Anlage, nicht Ihr Wohnsitz. Ein Haus in Hoppegarten oder
Neuenhagen fällt nicht unter SolarPLUS – dafür greifen dort andere Programme, die wir für Sie
prüfen.
bis 150 Mio. €, bis zu 100 % der Investitionskosten
vor Vorhabenbeginn
0 % UmsatzsteuerBundesministerium der Finanzen
Bundesweit
Steuervorteil
Wegfall der 19 % Umsatzsteuer
kein Antrag nötig, gilt automatisch
ErtragsteuerbefreiungBundesministerium der Finanzen
Bundesweit
Steuervorteil
vollständige Befreiung von der Einkommensteuer auf Einspeiseerlöse
kein Antrag nötig, gilt automatisch
EEG-EinspeisevergütungNetzbetreiber nach EEG
Bundesweit
Vergütung
ca. 7,71 ct/kWh bei Überschusseinspeisung bis 10 kWp
bei Inbetriebnahme
Brandenburg-Kredit für den MittelstandInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Brandenburg
Kredit
zinsgünstige Darlehen für gewerbliche Anlagen
vor Vorhabenbeginn
Kommunale KlimaschutzprogrammeStädte, Gemeinden und Landkreise
Brandenburg
Zuschuss
je nach Kommune, meist 500 – 2.000 €
meist vor Auftragserteilung
Stand: Januar 2026. Förderrichtlinien ändern sich und
Fördertöpfe können unterjährig ausgeschöpft sein. Diese Übersicht ersetzt keine verbindliche Auskunft der
Förderstelle – wir holen sie im Rahmen der Beratung für Sie ein.
Worauf es ankommt
Vier Dinge, an denen Förderungen scheitern
Der Antrag muss vor der Auftragserteilung raus
Das ist der häufigste und teuerste Fehler. Wer erst unterschreibt und dann den Antrag stellt, bekommt bei fast allen Programmen nichts mehr. Sprechen Sie deshalb früh mit uns – wir kümmern uns rechtzeitig darum.
Budgets können unterjährig auslaufen
Förderprogramme haben feste Töpfe. Ist der Topf leer, stoppt die Bewilligung – manchmal mitten im Jahr. Wir behalten den Status der Berliner und Brandenburger Programme laufend im Blick.
Zuschuss und Kredit lassen sich meist kombinieren
Ein IBB-Zuschuss für den Speicher und ein KfW-Kredit für die Gesamtinvestition schließen sich in der Regel nicht aus. Was in Ihrem Fall geht, prüfen wir vor dem Angebot.
Wir stellen die Anträge, nicht Sie
Sie unterschreiben eine Vollmacht, den Rest übernehmen wir: Antragsformulare, Nachweise, Rückfragen der Förderstelle und die Verwendungsnachweise nach der Inbetriebnahme.
So läuft es bei uns
Sie müssen sich um nichts kümmern
01
Wir prüfen Ihren Fall
Standort, Anlagengröße, Speicher, Gebäudeart – daraus ergibt sich, welche Programme überhaupt in Frage kommen.
02
Sie unterschreiben eine Vollmacht
Damit dürfen wir in Ihrem Namen mit der Förderstelle sprechen und die Anträge einreichen.
03
Wir stellen die Anträge
Vor der Auftragserteilung, mit allen Nachweisen. Rückfragen der Förderstelle beantworten wir direkt.
04
Verwendungsnachweis
Nach der Inbetriebnahme reichen wir die Nachweise ein, damit das Geld auch tatsächlich fließt.
Der nächste Schritt
Lassen Sie kein Geld liegen.
Wir prüfen kostenlos, welche Programme für Ihr Vorhaben offen sind, und stellen die Anträge rechtzeitig – vor der Auftragserteilung, so wie es sein muss.