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Familienunternehmen aus Hoppegarten – für ganz Berlin & Brandenburg

Förderung · Stand Januar 2026

Die Anträge stellen wir. Sie unterschreiben nur.

Photovoltaik wird in Berlin und Brandenburg auf mehreren Ebenen gefördert – und nicht alles davon lässt sich kombinieren. Hier finden Sie die komplette Übersicht, verständlich aufbereitet.

Aktuelle Förderrichtlinie als PDF

Die vollständige Richtlinie mit allen Modulen und Fristen schicken wir Ihnen gern zu – melden Sie sich einfach kurz bei uns.

Richtlinie anfordern

Berlin

Berlin – SolarPLUS

Zuschuss Investitionsbank Berlin (IBB)

SolarPLUS – PV-Anlage mit Speicher

Pauschale nach Anlagengröße: 250 € je kWp, von 500 € (ab 2 kWp) bis 4.750 € (ab 19 kWp)

Was wird gefördert
Neue Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeicher
Voraussetzung
Anlagenstandort in Berlin, Anlage mindestens 2 kWp, mit Stromspeicher
Antrag
vor Auftragserteilung
Kombinierbar
mit KfW-Kredit und Steuervorteilen
Zuschuss Investitionsbank Berlin (IBB)

SolarPLUS – Zählerschrank

750 € Pauschale

Was wird gefördert
Erneuerung des Zählerschranks im Zuge der PV-Installation
Voraussetzung
Kosten des Zählerschranks mindestens 1.160 € brutto
Antrag
vor Auftragserteilung
Kombinierbar
mit Anlagen- und Speicherförderung im selben Projekt
Zuschuss Investitionsbank Berlin (IBB)

SolarPLUS – Anlagen mit besonderen Anforderungen

Pauschale nach Anlagengröße: 300 € je kWp, von 600 € (ab 2 kWp) bis 5.700 € (ab 19 kWp)

Was wird gefördert
Photovoltaik auf Denkmalen, Gebäuden in Erhaltungsgebieten, Gründächern oder an Fassaden
Voraussetzung
Nachweis der besonderen baulichen oder denkmalrechtlichen Anforderung
Antrag
vor Auftragserteilung
Kombinierbar
mit Speicherförderung im selben Projekt
Zuschuss Investitionsbank Berlin (IBB)

SolarPLUS – Steckersolargeräte

500 € Pauschale je Haushalt

Was wird gefördert
Balkonkraftwerk bis 800 Watt Wechselrichterleistung
Voraussetzung
Wohnsitz in Berlin, Gerät noch nicht gekauft
Antrag
vor dem Kauf
Kombinierbar
nicht mit anderen Zuschüssen für dasselbe Gerät
Zuschuss Investitionsbank Berlin (IBB)

SolarPLUS – Beratung & Mieterstrom

bis 15.000 € für Konzepte und Fachberatung

Was wird gefördert
Planung und Vorbereitung von Mieterstrom- und Quartiersprojekten
Voraussetzung
Mehrfamilienhaus oder Quartier in Berlin
Antrag
vor Beauftragung der Beratung
Kombinierbar
mit Speicher- und Anlagenförderung

Wichtig: SolarPLUS gilt nur für Berlin

Entscheidend ist der Standort der Anlage, nicht Ihr Wohnsitz. Ein Haus in Hoppegarten oder Neuenhagen fällt nicht unter SolarPLUS – dafür greifen dort andere Programme, die wir für Sie prüfen.

Förderung berechnen

Bundesweit

Bundesweit

Kredit KfW Bankengruppe

KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard

bis 150 Mio. €, bis zu 100 % der Investitionskosten

Was wird gefördert
Photovoltaikanlage, Speicher, Montage und Netzanschluss
Voraussetzung
Antrag über die Hausbank, positive Bonität
Antrag
vor Vorhabenbeginn
Kombinierbar
mit Landeszuschüssen wie SolarPLUS
Steuervorteil Bundesministerium der Finanzen

0 % Umsatzsteuer

Wegfall der 19 % Umsatzsteuer

Was wird gefördert
Lieferung und Installation von PV-Anlagen, Speichern und Zubehör auf und an Wohngebäuden
Voraussetzung
Anlage auf oder an einem Wohngebäude oder öffentlichen Gebäude
Antrag
kein Antrag nötig, gilt automatisch
Kombinierbar
mit allen anderen Programmen
Steuervorteil Bundesministerium der Finanzen

Ertragsteuerbefreiung

vollständige Befreiung von der Einkommensteuer auf Einspeiseerlöse

Was wird gefördert
Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern, bis 15 kWp je Einheit bei Mehrfamilienhäusern
Voraussetzung
Gesamtleistung je Person maximal 100 kWp
Antrag
kein Antrag nötig, gilt automatisch
Kombinierbar
mit allen anderen Programmen
Vergütung Netzbetreiber nach EEG

EEG-Einspeisevergütung

ca. 7,71 ct/kWh bei Überschusseinspeisung bis 10 kWp

Was wird gefördert
Jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde
Voraussetzung
Anmeldung im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber
Antrag
bei Inbetriebnahme
Kombinierbar
mit allen Zuschüssen und Krediten

Brandenburg

Brandenburg

Kredit Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Brandenburg-Kredit für den Mittelstand

zinsgünstige Darlehen für gewerbliche Anlagen

Was wird gefördert
Photovoltaik und Speicher für Betriebe in Brandenburg
Voraussetzung
Gewerbliche Nutzung, Betriebsstätte in Brandenburg
Antrag
vor Vorhabenbeginn
Kombinierbar
mit KfW-Programmen
Zuschuss Städte, Gemeinden und Landkreise

Kommunale Klimaschutzprogramme

je nach Kommune, meist 500 – 2.000 €

Was wird gefördert
Photovoltaik, Speicher oder Balkonkraftwerke
Voraussetzung
stark unterschiedlich – wir prüfen es für Ihre Gemeinde
Antrag
meist vor Auftragserteilung
Kombinierbar
in der Regel mit Bundesprogrammen

Alles auf einen Blick

Die komplette Fördertabelle

Alle Programme im direkten Vergleich – wer fördert, wie viel, wofür und bis wann der Antrag draußen sein muss.

Programm Region Art Höhe Antrag
SolarPLUS – PV-Anlage mit Speicher Investitionsbank Berlin (IBB) Berlin Zuschuss Pauschale nach Anlagengröße: 250 € je kWp, von 500 € (ab 2 kWp) bis 4.750 € (ab 19 kWp) vor Auftragserteilung
SolarPLUS – Zählerschrank Investitionsbank Berlin (IBB) Berlin Zuschuss 750 € Pauschale vor Auftragserteilung
SolarPLUS – Anlagen mit besonderen Anforderungen Investitionsbank Berlin (IBB) Berlin Zuschuss Pauschale nach Anlagengröße: 300 € je kWp, von 600 € (ab 2 kWp) bis 5.700 € (ab 19 kWp) vor Auftragserteilung
SolarPLUS – Steckersolargeräte Investitionsbank Berlin (IBB) Berlin Zuschuss 500 € Pauschale je Haushalt vor dem Kauf
SolarPLUS – Beratung & Mieterstrom Investitionsbank Berlin (IBB) Berlin Zuschuss bis 15.000 € für Konzepte und Fachberatung vor Beauftragung der Beratung
KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard KfW Bankengruppe Bundesweit Kredit bis 150 Mio. €, bis zu 100 % der Investitionskosten vor Vorhabenbeginn
0 % Umsatzsteuer Bundesministerium der Finanzen Bundesweit Steuervorteil Wegfall der 19 % Umsatzsteuer kein Antrag nötig, gilt automatisch
Ertragsteuerbefreiung Bundesministerium der Finanzen Bundesweit Steuervorteil vollständige Befreiung von der Einkommensteuer auf Einspeiseerlöse kein Antrag nötig, gilt automatisch
EEG-Einspeisevergütung Netzbetreiber nach EEG Bundesweit Vergütung ca. 7,71 ct/kWh bei Überschusseinspeisung bis 10 kWp bei Inbetriebnahme
Brandenburg-Kredit für den Mittelstand Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Brandenburg Kredit zinsgünstige Darlehen für gewerbliche Anlagen vor Vorhabenbeginn
Kommunale Klimaschutzprogramme Städte, Gemeinden und Landkreise Brandenburg Zuschuss je nach Kommune, meist 500 – 2.000 € meist vor Auftragserteilung

Stand: Januar 2026. Förderrichtlinien ändern sich und Fördertöpfe können unterjährig ausgeschöpft sein. Diese Übersicht ersetzt keine verbindliche Auskunft der Förderstelle – wir holen sie im Rahmen der Beratung für Sie ein.

Worauf es ankommt

Vier Dinge, an denen Förderungen scheitern

Der Antrag muss vor der Auftragserteilung raus

Das ist der häufigste und teuerste Fehler. Wer erst unterschreibt und dann den Antrag stellt, bekommt bei fast allen Programmen nichts mehr. Sprechen Sie deshalb früh mit uns – wir kümmern uns rechtzeitig darum.

Budgets können unterjährig auslaufen

Förderprogramme haben feste Töpfe. Ist der Topf leer, stoppt die Bewilligung – manchmal mitten im Jahr. Wir behalten den Status der Berliner und Brandenburger Programme laufend im Blick.

Zuschuss und Kredit lassen sich meist kombinieren

Ein IBB-Zuschuss für den Speicher und ein KfW-Kredit für die Gesamtinvestition schließen sich in der Regel nicht aus. Was in Ihrem Fall geht, prüfen wir vor dem Angebot.

Wir stellen die Anträge, nicht Sie

Sie unterschreiben eine Vollmacht, den Rest übernehmen wir: Antragsformulare, Nachweise, Rückfragen der Förderstelle und die Verwendungsnachweise nach der Inbetriebnahme.

So läuft es bei uns

Sie müssen sich um nichts kümmern

  1. 01

    Wir prüfen Ihren Fall

    Standort, Anlagengröße, Speicher, Gebäudeart – daraus ergibt sich, welche Programme überhaupt in Frage kommen.

  2. 02

    Sie unterschreiben eine Vollmacht

    Damit dürfen wir in Ihrem Namen mit der Förderstelle sprechen und die Anträge einreichen.

  3. 03

    Wir stellen die Anträge

    Vor der Auftragserteilung, mit allen Nachweisen. Rückfragen der Förderstelle beantworten wir direkt.

  4. 04

    Verwendungsnachweis

    Nach der Inbetriebnahme reichen wir die Nachweise ein, damit das Geld auch tatsächlich fließt.

Der nächste Schritt

Lassen Sie kein Geld liegen.

Wir prüfen kostenlos, welche Programme für Ihr Vorhaben offen sind, und stellen die Anträge rechtzeitig – vor der Auftragserteilung, so wie es sein muss.

Lieber direkt sprechen: 030 22454816

Kostenlos & unverbindlich · Antwort innerhalb von 48 Stunden