EEG 2027 im Bundestag: Der aktuelle Stand – und ob Sie noch 2026 kaufen sollten
In unserem Artikel zum Kabinettsbeschluss haben wir geschrieben: Ein Kabinettsbeschluss ist der Anfang des Verfahrens, nicht sein Ende. Seither ist einiges passiert. Hier der aktuelle Stand – und was er für die Frage bedeutet, ob Sie jetzt noch kaufen oder abwarten sollten.
- Bundestag, erste Lesung
- geplant 24. September 2026
- Bundesrat-Plenarsitzung
- 25. September 2026
- Geplantes Inkrafttreten
- 1. Januar 2027
Was seit dem Kabinettsbeschluss passiert ist
Der Kabinettsbeschluss vom 29. Juli war der Startschuss, nicht das Ergebnis. Seitdem hat der Entwurf mehrere Verfahrensschritte durchlaufen – nüchterne Aktenzeichen, aber sie zeigen, dass sich etwas bewegt.
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 29. Juli 2026 | Kabinettsbeschluss |
| 14. August 2026 | Zuleitung an den Bundesrat (Drucksache 470/26) |
| 7. September 2026 | Bundestagsdrucksache 21/7867 veröffentlicht |
| 24. September 2026 (geplant) | Erste Lesung im Bundestag |
| 25. September 2026 (geplant) | Befassung im Bundesratsplenum |
Neu bekannt geworden: der Redispatch-Vorbehalt
Ein Punkt, der in der ersten Berichterstattung im Juli noch kaum eine Rolle spielte, ist inzwischen deutlicher geworden: der sogenannte Redispatch-Vorbehalt im begleitenden Netzpaket. Er erlaubt Netzbetreibern, neue Wind- und Solar-Freiflächenanlagen in überlasteten Netzabschnitten zeitweise ohne Entschädigung abzuregeln – befristet auf maximal sechs Jahre nach Inbetriebnahme.
Ebenfalls neu präzisiert: Anlagen ab 100 kW sollen künftig über zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference) vermarktet werden statt über die klassische Einspeisevergütung. Auch das betrifft in aller Regel Gewerbe- und Freiflächenprojekte, keine privaten Dachanlagen im bei uns üblichen Leistungsbereich.
Kaufen oder warten? Was wir unseren Kunden raten
Die Antwort hat sich seit unserem ersten Artikel nicht verändert – aber der Kalender ist enger geworden. Wer 2026 in Betrieb geht, bekommt das heutige EEG für zwanzig Jahre, unabhängig davon, was ab 2027 beschlossen wird. Das gilt weiterhin unverändert.
- 1
Zeitpuffer realistisch einplanen
Zwischen Auftrag und Inbetriebnahme liegen bei uns in der Regel 14 bis 21 Tage, dazu kommt der Zählerwechsel durch den Netzbetreiber. Wer den Jahreswechsel als Stichtag im Kopf hat, sollte jetzt nicht mehr lange zögern.
- 2
Sich von Fristen nicht zur schlechten Anlage drängen lassen
Eine überstürzt geplante Anlage kostet über zwanzig Jahre mehr, als die Vergütungsdifferenz je wieder hereinholt. Ein realistischer Termin noch dieses Jahr ist gut – eine schlecht ausgelegte Anlage ist es nicht.
- 3
Bei später geplanter Anlage nicht in Panik verfallen
Auch unter dem EEG-2027-Entwurf rechnet sich Photovoltaik – die Gewichtung verschiebt sich nur stärker Richtung Eigenverbrauch und Speicher. Warum, erklären wir ausführlich im <a href="/blog/eeg-2027-einspeiseverguetung">Ursprungsartikel</a>.
- 4
Verfahrensstand statt Gerüchten folgen
Wir aktualisieren diesen Artikel nicht laufend, verlinken aber im Beratungsgespräch gern die aktuellen Bundestags- und Bundesratsdrucksachen, wenn Sie es genau wissen wollen.