EEG 2027: Die feste Einspeisevergütung läuft aus – was das für Sie heißt
Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein neues EEG beschlossen. Kernpunkt: Neue Solaranlagen bis 25 Kilowatt sollen ab 2027 keine feste Einspeisevergütung mehr bekommen. Beschlossenes Recht ist das noch nicht – aber die Richtung ist deutlich genug, dass man sie kennen sollte, bevor man baut.
- Kabinettsbeschluss
- 29. Juli 2026
- Geplantes Inkrafttreten
- 1. Januar 2027
- Noch offen
- Bundestag, Bundesrat, EU-Genehmigung
Was beschlossen wurde – und was noch nicht gilt
Ein Kabinettsbeschluss ist der Startschuss des Gesetzgebungsverfahrens, nicht sein Ende. Die Bundesregierung hat sich auf einen Entwurf geeinigt; darüber beraten ab September Bundestag und Bundesrat. Zusätzlich muss die EU-Kommission die Förderregeln beihilferechtlich genehmigen. Bis dahin gilt unverändert das heutige EEG.
Erfahrungsgemäß ändert sich im parlamentarischen Verfahren noch an Details etwas – an Schwellenwerten, Übergangsfristen, Beträgen. Die Grundrichtung, weg von der garantierten Festvergütung und hin zur Vermarktung an der Börse, ist zwischen den Regierungsfraktionen aber unstrittig.
Was sich ändern soll
| Punkt | Heute | Im Entwurf ab 2027 |
|---|---|---|
| Feste Einspeisevergütung | 20 Jahre garantiert, ca. 7,71 ct/kWh bei Überschusseinspeisung | entfällt für Neuanlagen bis 25 kW |
| Vermarktung des Überschusses | Netzbetreiber nimmt ab und vergütet fest | Direktvermarktung an der Strombörse wird Pflicht |
| Übergang | — | befristete, niedrigere Zahlung für höchstens 36 Monate, nach Baujahr gestaffelt |
| Einspeiseleistung | volle Anlagenleistung einspeisbar | am Netzanschluss auf 50 % der Anlagenleistung begrenzt |
Der zweite Punkt ist der, über den am wenigsten gesprochen wird, obwohl er baulich am meisten ausmacht: Wenn nur noch die Hälfte der Anlagenleistung ins Netz darf, muss der Rest im Haus bleiben – also selbst verbraucht oder gespeichert werden. Ein Speicher wird damit von der Komfortfrage zur Auslegungsfrage.
Wenn Ihre Anlage 2026 in Betrieb geht
Dann gilt für sie das heutige EEG – mit der festen Vergütung, zwanzig Jahre lang, unabhängig davon, was danach beschlossen wird. Der Vertrauensschutz für bereits in Betrieb genommene Anlagen ist im deutschen Energierecht bislang durchgehend beachtet worden, und der aktuelle Entwurf stellt ihn nicht in Frage.
Entscheidend ist das Datum der Inbetriebnahme, nicht der Auftrag und nicht die Montage. Zwischen Vertragsunterschrift und Inbetriebnahme liegen bei uns in der Regel 14 bis 21 Tage; hinzu kommt der Zählerwechsel durch den Netzbetreiber, auf den wir keinen Einfluss haben und der je nach Netzgebiet mehrere Wochen dauern kann. Wer den Stichtag sicher erreichen will, sollte diesen Puffer einplanen.
Wenn Ihre Anlage später kommt
Auch dann rechnet sich Photovoltaik. Der Grund ist einfach: Die Einspeisevergütung ist längst nicht mehr der Hauptnutzen einer Anlage. Bei den heutigen 7,71 Cent bekommen Sie für eingespeisten Strom weniger als ein Viertel dessen, was Sie für zugekauften Strom bezahlen. Der eigentliche Gewinn entsteht dort, wo Sie Strom gar nicht erst kaufen müssen.
| Kilowattstunde | Wert für Sie |
|---|---|
| selbst verbraucht | rund 30 – 35 ct (ersparter Zukauf) |
| eingespeist (heutige Vergütung) | rund 7,71 ct |
Was sich ändert, ist die Gewichtung: Wo heute eine großzügig dimensionierte Anlage auch mit viel Einspeisung sinnvoll ist, wird künftig stärker zählen, wie viel Sie selbst nutzen können. Speicher, Wärmepumpe, Wallbox und eine Steuerung, die zusammenarbeitet, werden damit wichtiger. Das ist keine schlechte Nachricht – es ist die Anlage, die wir ohnehin bevorzugt bauen.
Was jetzt sinnvoll ist
- 1
Nicht auf Verdacht bauen
Eine Anlage, die zu Ihrem Verbrauch passt, ist unter jedem Vergütungsmodell die richtige. Eine überdimensionierte Anlage, schnell hingestellt wegen eines Stichtags, ist es unter keinem.
- 2
Wenn Sie ohnehin planen, nicht unnötig schieben
Falls Sie 2026 sowieso bauen wollten, spricht wenig dafür, ins nächste Jahr zu rutschen. Rechnen Sie den Zählerwechsel des Netzbetreibers mit ein.
- 3
Speicher mitdenken
Die geplante 50-Prozent-Grenze am Netzanschluss macht Speicher für Neuanlagen ab 2027 zur Auslegungsfrage. Auch wer erst später nachrüstet, sollte den Wechselrichter heute passend wählen.
- 4
Meldungen mit Abstand lesen
Rund um Gesetzesvorhaben wird viel mit Fristen geworben. Fragen Sie im Zweifel nach, worauf sich eine Aussage stützt – Kabinettsentwurf, Bundestagsbeschluss oder Vermutung. Wir sagen Ihnen offen, wenn wir etwas nicht sicher wissen.