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Betrieb & Service Nico Kurzweil 5 Minuten Lesezeit

Solaranlage versichern: Was wirklich abgedeckt sein sollte

Eine Solaranlage ist eine Investition im fünfstelligen Bereich, die zwanzig Jahre lang Wind und Wetter ausgesetzt ist. Der Versicherungsschutz ist deshalb kein Randthema – aber auch kein Grund für teure Sonderpolicen.

Solaranlage auf einem Wohnhaus bei aufziehendem Unwetter

Der einfache Weg: bestehende Versicherung erweitern

In vielen Fällen lässt sich die Anlage für einen überschaubaren Aufschlag in die bestehende Wohngebäudeversicherung einschließen. Das ist der unkomplizierteste Weg und meist auch der günstigste.

Wichtig: Melden Sie die Anlage Ihrem Versicherer aktiv an. Wer das versäumt, riskiert im Schadensfall eine Leistungskürzung wegen Gefahrerhöhung. Ein Anruf und ein kurzes Schreiben genügen in der Regel.

Was abgedeckt sein sollte

BausteinWogegen er schütztWichtigkeit
Feuer, Blitz, Sturm, HagelDie klassischen ElementarschädenUnverzichtbar
ÜberspannungIndirekter Blitzeinschlag im UmfeldSehr wichtig
ElementarschädenÜberschwemmung, Starkregen, SchneedruckWichtig, oft Zusatzbaustein
Diebstahl und VandalismusEntwendung von Modulen und WechselrichterEmpfehlenswert
ErtragsausfallEntgangene Einnahmen während der ReparaturWird am häufigsten vergessen
TierverbissMarderschäden an der VerkabelungEmpfehlenswert im Grünen

Der Baustein, der am häufigsten fehlt

Ertragsausfall wird regelmäßig übersehen. Fällt der Wechselrichter im Mai aus und dauert die Ersatzbeschaffung sechs Wochen, entsteht nicht nur der Reparaturschaden – Ihnen entgehen auch mehrere hundert Euro an Stromkosten-Ersparnis und Einspeisevergütung.

Prüfen Sie außerdem, ob die Versicherungssumme dem Neuwert entspricht und nicht dem Zeitwert. Bei einer zwölf Jahre alten Anlage macht das im Schadensfall einen erheblichen Unterschied. Die Prüfprotokolle aus unserer Wartung und Service helfen Ihnen, den Zustand zu belegen.

Und die Haftpflicht?

Löst sich ein Modul und beschädigt ein fremdes Fahrzeug, greift bei Privatanlagen in der Regel die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Bei Anlagen, die ins Netz einspeisen, lohnt ein Blick in die Bedingungen – manche Versicherer verlangen dafür einen gesonderten Einschluss.

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