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Familienunternehmen aus Hoppegarten – für ganz Berlin & Brandenburg

Wirtschaftlichkeit Nico Kurzweil 8 Minuten Lesezeit

EEG 2027: Die Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen fällt weg – Entscheidung in diesen Tagen

In unseren ersten beiden Artikeln zum EEG 2027 ging es um einen Entwurf, dessen Details noch verhandelt wurden. Das hat sich geändert: Die Übergangszahlung steht jetzt als Zahl fest, und der Bundestag will noch im Oktober darüber abstimmen. Hier der aktuelle Stand – sorgfältig von unsicheren Punkten getrennt.

Handwerker montiert Solarmodule auf einem Satteldach, im Vordergrund ein Gerüst, eine Dachhälfte ist bereits vollständig mit schwarzen Modulen belegt
Übergangszahlung statt Festvergütung
5,2 ct/kWh, max. 36 Monate
2./3. Lesung Bundestag
voraussichtlich Mitte Oktober 2026
Stichtag für alte Vergütung
Inbetriebnahme bis 31.12.2026

Was seit dem Sommer konkret geworden ist

Im Artikel zum Kabinettsbeschluss stand noch: Die genaue Höhe der Übergangszahlung wird im parlamentarischen Verfahren verhandelt. Das ist jetzt nicht mehr offen. Der Regierungsentwurf legt in § 48 Abs. 1 einen einheitlichen Wert von 6,2 ct/kWh für alle Anlagengrößen fest, von dem § 53 Abs. 1 einen Abzug von 1,0 ct/kWh vorsieht. Macht unter dem Strich 5,2 ct/kWh – gezahlt bis zum Ende des 36. Kalendermonats nach Inbetriebnahme, statt wie bisher zwanzig Jahre lang fest.

PunktIm Sommer noch offenStand Oktober 2026
Höhe der ÜbergangszahlungBetrag unklar, Quellen widersprüchlich5,2 ct/kWh (6,2 ct Einheitswert abzüglich 1,0 ct Abzug)
Dauer der Übergangszahlungmaximal 36 Monate (Richtwert)bestätigt: bis zum Ende des 36. Kalendermonats nach Inbetriebnahme
DanachDirektvermarktung wird Pflichtunverändert: Verkauf des Überschusses über einen Direktvermarkter am Strommarkt
Die Zahlen stammen aus dem Gesetzestext des Regierungsentwurfs, nicht aus einer Pressemitteilung – wir halten sie deshalb für belastbar. Beschlossen ist der Entwurf damit trotzdem noch nicht, siehe nächster Abschnitt.

Der Zeitplan: Entscheidung in den nächsten Tagen

Der Entwurf hat seit unserem letzten Update weitere Stationen durchlaufen. Zur Einordnung noch einmal der volle Verlauf:

DatumSchritt
29. Juli 2026Kabinettsbeschluss
7. September 2026Bundestagsdrucksache 21/7867 veröffentlicht
24. September 2026Erste Lesung im Bundestag
5. Oktober 2026Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie
15./16. Oktober 2026Zweite und dritte Lesung – gehandelter Termin, zum Redaktionsschluss dieses Artikels noch nicht offiziell angesetzt
Stand der öffentlich zugänglichen Verfahrensdaten, Redaktionsschluss dieses Artikels: 8. Oktober 2026.

Der Stichtag, der zählt: 31. Dezember 2026

Unabhängig davon, wie die Abstimmung ausgeht: Für Anlagen, die noch unter dem heutigen EEG in Betrieb gehen, ändert sich nichts. Sie behalten die volle, feste Einspeisevergütung für zwanzig Jahre – ganz gleich, was der Bundestag später beschließt. Das ist im deutschen Energierecht bislang durchgehend so gehandhabt worden, und auch der aktuelle Entwurf stellt diesen Vertrauensschutz nicht infrage.

  1. 1

    Inbetriebnahme zählt, nicht der Auftrag

    Entscheidend ist nicht das Datum der Vertragsunterschrift, sondern wann die Anlage tatsächlich ans Netz geht. Zwischen Auftrag und Inbetriebnahme liegen bei uns in der Regel 14 bis 21 Tage.

  2. 2

    Zählerwechsel einplanen

    Dazu kommt der Zählerwechsel durch den Netzbetreiber, auf dessen Bearbeitungsdauer wir keinen Einfluss haben. Wer den Jahreswechsel sicher erreichen will, sollte diesen Puffer jetzt einplanen, nicht erst im Dezember.

  3. 3

    Realistisch bleiben statt hetzen

    Eine Anlage, die wegen eines Stichtags überstürzt oder falsch dimensioniert geplant wird, kostet über zwanzig Jahre mehr, als die Vergütungsdifferenz je wieder hereinholt. Eine gute, zum Verbrauch passende Anlage noch 2026 ist sinnvoll – eine schlecht geplante ist es nicht.

  4. 4

    Wenn 2026 zeitlich nicht mehr reicht

    Dann ist das kein Beinbruch. Auf unserer Seite zur aktuellen Frist finden Sie, was für Sie noch machbar ist, und im nächsten Abschnitt, warum sich eine Anlage auch unter den neuen Regeln rechnet.

Und wenn es doch erst 2027 wird?

Auch dann lohnt sich eine Solaranlage weiterhin – nur die Rechnung verschiebt sich stärker als bisher. Schon heute ist die Einspeisevergütung nicht der Hauptgrund, warum sich Photovoltaik rechnet: Bei 7,71 Cent für eingespeisten Strom bekommen Sie weniger als ein Viertel dessen, was Sie für zugekauften Strom bezahlen. Bei 5,2 Cent für nur drei Jahre ist dieser Hebel noch einmal deutlich kleiner.

KilowattstundeWert für Sie 2026Wert für Sie unter dem Entwurf ab 2027
selbst verbrauchtrund 30 – 35 ct (ersparter Zukauf)unverändert rund 30 – 35 ct
eingespeistrund 7,71 ct, 20 Jahre festrund 5,2 ct, nur die ersten 36 Monate
Der Wert des selbst verbrauchten Stroms ändert sich durch die Reform nicht – nur der Wert der Einspeisung sinkt und wird befristet. Das verschiebt die Auslegung noch stärker Richtung Eigenverbrauch und Speicher.

Wer 2027 oder später baut, sollte die Anlage von vornherein auf einen hohen Eigenverbrauchsanteil auslegen – mit Speicher, einer möglichst passenden Dimensionierung statt maximaler Fläche, und wo sinnvoll mit steuerbaren Verbrauchern wie Wallbox oder Wärmepumpe. Das ist ohnehin die Anlage, die wir unseren Kunden heute schon bevorzugt empfehlen.

Der nächste Schritt

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